Gute Nachrichten für LEADER-Akteure in Bayern

Wichtige Anpassungen in der LEADER-Förderrichtlinie

In der Förderrichtlinie für die Umsetzung von LEADER in Bayern sind ab dem 1. Mai 2020 einige Anpassungen in Kraft getreten.Sie erfolgen vor allem im Hinblick darauf, dass sich der Beginn der neuen Förderperiode um 1 bis 2 Jahre verzögern und die laufende Förderperiode entsprechend verlängern wird. Die aktuellen Änderungen tragen dem Rechnung und kommen der Umsetzung von LEADER gerade auch in der aktuellen Corona-Krise mit ihren Auswirkungen zugute.

Die Änderungen betreffen vor allem folgende Bereiche:

  • Die Laufzeit der LEADER-Förderrichtlinie wird um ein Jahr verlängert. Damit können die LEADER-Gruppen auch im Jahr 2021 im Rahmen der verfügbaren Fördermittel und nach den Regeln der aktuellen Förderrichtlinie LEADER-Projekte auf den Weg bringen und auswählen. Für die Umsetzung von Projekten, die erst im Jahr 2021 genehmigt werden, sollen die gleichen Laufzeiten wie für Projekte innerhalb der laufenden Förderperiode gelten, so dass den Antragstellern insofern keine Nachteile oder zeitlichen Engpässe entstehen. Ob und in welchem Umfang für dieses Verlängerungsjahr auch zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stehen werden, hängt von der EU-Entscheidung ab. Es ist vorgesehen, dass den Mitgliedstaaten bereits eine Jahresscheibe der neuen Förderperiode für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt wird. Davon würde auch LEADER profitieren.
  • Eine weitere Richtlinienänderung betrifft die Möglichkeit, Vorbereitungen für die Neubewerbung zur nächsten Förderperiode bereits im Rahmen der aktuell geltenden LEADER-Richtlinie finanziell zu unterstützen. Dazu gehören z.B. die Erstellung einer neuen bzw. die Fortschreibung der bestehenden Lokalen Entwicklungsstrategie, begleitende Aktionen wie Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige Maßnahmen der Sensibilisierung. Anträge dafür können bereits in der „Verlängerung“ der laufenden Förderperiode 2021 gestellt werden bis zu einer maximalen Gesamtförderung von 20.000 Euro je LAG (Vorbereitende Unterstützung insgesamt für die aktuelle und neue Förderperiode). Damit soll ein schnellerer Start in die neue Förderperiode ermöglicht werden.
  • Eine dritte Verbesserung betrifft das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“. Wie Sie wissen, war diese Möglichkeit für die LEADER-Gruppen 2016 zunächst als Pilotverfahren eingeführt worden. Die bayerischen LAGs konnten dafür einmalig eine Zuwendung bis zu 20.000 Euro in Anspruch nehmen, um damit in eigener Entscheidung bürgerliches Engagement in ihrer Region zu unterstützen. Wegen der überaus positiven Erfahrung mit diesem Vorhaben wurde nun der finanzielle Förderrahmen dieses Projektes auf 40.000 Euro Zuwendung je LAG verdoppelt. LEADER-Gruppen die dieses Projekt bereits umsetzen, können damit noch einmal einen weiteren Antrag stellen. LEADER-Gruppen die bisher noch nicht teilgenommen haben können nun bis zu 40.000 Euro für die Unterstützung des bürgerlichen Ehrenamtes in Anspruch nehmen.


Mit diesen Maßnahmen soll dazu beitragen werden, dass der LEADER-Prozess und das lokale Engagement in Bayern in der Übergangsphase bis 2021/22, auch angesichts der herrschenden und möglicherweise noch eine Zeitlang nachwirkenden Ausnahmesituation, soweit wie möglich aufrechterhalten und gefördert werden kann.

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