LEADER-Förderung

LEADER ist ein bewährtes Instrument zur Förderung innovativer Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung – ganz nach dem Motto: Bürger gestalten ihre Heimat!

Förderfähig sind Projekte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Projektgebiet liegt in der LAG Spessart
  • Projekt muss in die LEADER-Förderrichtlinie Bayerns für den Zeitraum 2023 bis 2027 passen
  • Das Projekt dient zur Umsetzung der LES der LAG Spessart und muss einen Beitrag zu mindestens einem Handlungsziel der LES in mindestens einem Entwicklungsziel leisten.
  • Bedeutung/Nutzen für das LAG-Gebiet
  • Grad der Bürgerbeteiligung
  • Vernetzung und Kooperation zwischen Partnern/Sektoren/Projekten
  • Projektschritte, Trägerschaft und Finanzierung sind klar dargelegt
  • Innovativer Ansatz
  • Beitrag zum Umweltschutz
  • Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels
  • Bezug zum Thema Demographie
  • Es darf sich bei LEADER-Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften (z. B. Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Bauleitplanung, Schulträgerschaft) handeln.
  • Das Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG befürwortet worden.

Höhe und Art der Förderung für LEADER-Projekte in der LAG Spessart:

  • produktive Investitionen bei Einzelprojekten: Fördersatz 40 %
  • sonstige Einzelprojekte: Fördersatz 60 %
  • Kooperationsprojekte mit anderen LAGs: Fördersatz 70 % für gebietsübergreifende und 80 % für transnationale Kooperationen